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Keine Haftung des Grundeigentümers bei Sturz eines Mountainbikers

Das OLG Frankfurt hat kürzlich in einem Hinweisbeschluss die gängige Rechtsprechung zur Haftung im Wald bekräftigt und dazu eine Pressemitteilung herausgegeben. Vorangegangen war der Sturz einer Mountainbikerin wegen eines Loches in einem Weg.

„Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit heute veröffentlichtem Beschluss bekräftigt,

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