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Radfahren auf Waldwegen grundsätzlich erlaubt

Unter dieser vielbeachteten Überschrift berichtete kürzlich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof über ein Berufungsurteil, mit dem ein Radfahrverbot im „Bannwald“ der Gemeinde Ottobeuren   aufgehoben wurde. Auch wir haben über dieses Urteil bereits auf der Homepage berichtet (Link).

Mittlerweile haben wir das Urteil auch zum Anlass genommen, um die Darstellung der Rechtslage in Bayern mit einer Kurzkommentierung zu ergänzen (Link). Auch das Urteil steht dort zum Download bereit.  Im Rechtsreferat der DIMB gehen wir aber auch grundsätzlichen Fragen des Betretungsrechts nach. Aktuell haben wir uns unter dem Titel Der „geeignete Weg“ – ein Irrweg? mit der Frage befasst, wie der im Bayerischen Naturschutzgesetz, aber auch in anderen Landesgesetzen, verwendete Begriff des „geeigneten Wegs“ zu verstehen ist.

Die Veröffentlichung unseres Mitglieds Roland Albrecht, mit der wir zu einem ganz neuen Verständnis dieses Begriffs aufrufen, findet Ihr in der Mediathek unter Veröffentlichungen.



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